1. Geltungsbereichn
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „AGB“) sowie sämtliche weiteren Vertragszusätze von Frontify, die durch Verweis Bestandteil eines zwischen dem Kunden und Frontify wirksam abgeschlossenen Vertrags werden, regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien im Zusammenhang mit der Bereitstellung von über das Internet nutzbarer Software (Software-as-a-Service) durch Frontify. Der Vertrag, diese AGB sowie sämtliche durch Verweis einbezogenen Dokumente bilden zusammen den vollständigen Vertrag zwischen den Parteien (der „Vertrag“).
Zusätzliche Vertragsbedingungen des Kunden – insbesondere Richtlinien, Click-Through- oder Click-Accept-Bedingungen, Bedingungen, deren Annahme der Kunde im Rahmen eines Lieferanten-Onboarding-Prozesses verlangt, sowie sonstige ähnliche Dokumente, die in einer Bestellung des Kunden, in Kundenportalen oder an anderer Stelle enthalten sind oder auf die dort verwiesen wird – sind für Frontify weder verbindlich noch Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und Frontify, sofern sie nicht ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen oder von den Parteien schriftlich vereinbart wurden. Diese AGB gehen solchen Vertragsbedingungen vor.
Verbundene Unternehmen des Kunden können entweder (i) Frontify-Dienste auf Grundlage des zwischen dem Kunden und Frontify abgeschlossenen Vertrags beziehen; in diesem Fall ist der Kunde für die Einhaltung der Bestimmungen des Vertrags durch seine Verbundenen Unternehmen verantwortlich; oder (ii) eigenständige Bestellungen abschliessen, die denselben Bedingungen unterliegen wie der ursprünglich zwischen Frontify und dem Kunden geschlossene Vertrag. Schliesst ein Verbundenes Unternehmen des Kunden eine eigenständige Bestellung mit Frontify ab, entsteht dadurch ein neuer, separater und unabhängiger Vertrag zwischen Frontify und diesem Verbundenen Unternehmen des Kunden. Jegliche Handlungen oder Vorgänge im Zusammenhang mit einem Vertrag mit einem Verbundenen Unternehmen des Kunden berühren weder die Gültigkeit des Vertrags zwischen Frontify und dem Kunden noch die Gültigkeit eines Vertrags zwischen Frontify und einem anderen Verbundenen Unternehmen des Kunden.
2. Definitionen
Die nachfolgenden Begriffe haben die in diesem Abschnitt festgelegte Bedeutung. Alle weiteren Begriffe, die weder in diesem Abschnitt noch an anderer Stelle dieser AGB definiert sind, haben die Bedeutung, die ihnen im jeweiligen Dokument, das auf diese AGB verweist, zugewiesen wird. Zur Klarstellung schliesst jeder Verweis auf den Singular auch den Plural mit ein, und jeder Verweis auf ein Geschlecht schliesst auch jedes andere Geschlecht ein.
„Angebot“ bezeichnet die kommerzielle Vereinbarung zwischen Frontify und dem Kunden, welche die Einzelheiten der erworbenen Dienstleistungen und Produkte sowie die entsprechenden Gebühren festlegt. Das Angebot ist integraler Bestandteil des Vertrags.
„API“ bezeichnet die Application Programming Interface von Frontify.
„Besonders schützenswerte Personendaten“ bezeichnet die Kategorien besonders schützenswerter personenbezogener Daten gemäss Art. 9 DSGVO sowie gemäss jeder anderen anwendbaren Datenschutzgesetzgebung, auch wenn diese eine abweichende Terminologie verwendet, sofern diese inhaltlich im Wesentlichen derselben Bedeutung entspricht. Hierzu gehören insbesondere Personendaten, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, genetische oder biometrische Daten zum Zweck der eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person sowie Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder zur sexuellen Orientierung einer natürlichen Person.
„CDN“ bezeichnet das Content Delivery Network von Frontify.
„Customer Hub“ bezeichnet ein zentrales Online-Portal, über das der Kunde auf die seine Frontify-Dienste betreffende Dokumentation zugreifen kann, insbesondere auf Onboarding- und Produktunterlagen, Schulungsressourcen, Nutzungsanalysen sowie Supportmaterialien für die Zeit nach dem Onboarding. Darüber hinaus kann der Kunde dort seine Benutzerkonten verwalten und Supportanfragen einreichen.
„Developer Platform“ bezeichnet die von Frontify bereitgestellte Plattform, auf der autorisierte Nutzer („Developer“) Zugriff auf verschiedene Entwicklerwerkzeuge und -dienste erhalten, um Softwareanwendungen, Content Blocks, Themes oder andere Komponenten („Extensions“) zu entwickeln, die mit Frontify verbunden werden können, um die Funktionalität und das Nutzungserlebnis der Frontify-Plattform zu automatisieren, zu verwalten, zu erweitern oder zu verbessern.
„Dokumentation“ bezeichnet Handbücher, Anleitungen sowie sonstige von Frontify bereitgestellte und dem Kunden zugänglich gemachte Dokumente oder Materialien, welche die Funktionalitäten, Komponenten, Merkmale oder Anforderungen der Frontify-Dienste beschreiben. Die Dokumentation kann von Zeit zu Zeit aktualisiert werden.
„Drittanbieter-Anwendungen“ bezeichnet eigenständige Softwareanwendungen, Extensions, Tools, Connectors, Integrationen oder sonstige Funktionalitäten von Dritten, die nicht von Frontify entwickelt oder lizenziert wurden, mit den Frontify-Diensten kompatibel sind und/oder mit diesen zusammenwirken und vom Kunden aktiviert werden können, um Funktionalität und Nutzungserlebnis der Frontify-Plattform zu erweitern.
„Frontify“ bezeichnet die Frontify AG mit Sitz in der Schweiz.
„Frontify-Dienste“ bezeichnet die von Frontify angebotenen und vom Kunden erworbenen gegenwärtigen oder zukünftigen Dienste, einschliesslich der Lizenz zur Nutzung der Frontify-Plattform.
„Frontify-Plattform“ bezeichnet die von Frontify dem Kunden zur Nutzung über das Internet bereitgestellte SaaS-Cloud-Lösung, nämlich die von Frontify lizenzierte webbasierte All-in-One-Software für Brand Management.
„Gebühren“ bezeichnet sämtliche vom Kunden während der gesamten Vertragslaufzeit an Frontify geschuldeten und entrichteten Vertragsgebühren. Die Gebühren können insbesondere einmalige Gebühren für Einrichtung, Migration und Konfiguration, eine feste monatliche Grundgebühr (z. B. für erworbene Produkte, Support-, Hosting- und Wartungsleistungen) sowie nutzungsabhängige Gebühren auf Grundlage der vom Kunden erworbenen Nutzungseinheiten umfassen.
„Grundlaufzeit“ bezeichnet die initiale Laufzeit des Vertrages (z. B. zwölf (12), vierundzwanzig (24) oder sechsunddreissig (36) Monate).
„Höhere Gewalt“ bezeichnet ein unvorhersehbares Ereignis ausserhalb des Einflussbereichs von Frontify, das auch bei Anwendung angemessener Sorgfalt weder verhindert noch behoben werden kann. Hierzu gehören insbesondere: (i) Naturereignisse; (ii) behördliche Massnahmen; (iii) Erdbeben; (iv) Pandemien; (v) zivile Aufstände; (vi) Terrorakte; (vii) Streiks; (viii) Ausfälle von Computern, Telekommunikationseinrichtungen, Internetdienstanbietern oder Hosting-Infrastrukturen; und/oder (ix) Verzögerungen im Zusammenhang mit Hardware-, Software- oder Stromversorgungssystemen, Denial-of-Service-Angriffen, Cyberangriffen oder sonstigen böswilligen Handlungen Dritter, die ausserhalb des Besitzes oder des Einflussbereiches von Frontify liegen.
„Implementierungsleistungen“ bezeichnet die Unterstützung des Kunden bei der Implementierung der Frontify-Plattform durch technische und strategische Beratungsleistungen. Diese Leistungen können insbesondere die Migration von Richtlinien und/oder Assets, die Konfiguration der Plattform sowie Projektkoordination umfassen.
„Konnektivitätsfunktionen“ bezeichnet einzeln oder gemeinsam die API und das CDN.
„Kunde“ bezeichnet die juristische Person, die den Vertrag mit Frontify abschliesst.
„Kundendaten“ bezeichnet sämtliche Daten und Inhalte des Kunden, die von den Nutzern in die Frontify-Dienste hochgeladen und/oder unter Verwendung der Frontify-Plattform erstellt und/oder generiert werden, einschliesslich insbesondere sämtlicher Inhalte, Metadaten, Logos, Schriftarten, Videos, Dokumente oder Symbole, jedoch unter Ausschluss von Daten oder sonstigen Assets von Frontify.
„Marketplace“ bezeichnet die zentrale Anbieterplattform, über welche verschiedene webbasierte On-Demand-Anwendungen, herunterladbare Softwareanwendungen oder Integrationen angeboten werden, die entweder von Frontify oder von Dritten entwickelt wurden, mit den Frontify-Diensten kompatibel sind und mit diesen zusammenwirken können (die „Marketplace-Produkte“). Dadurch können autorisierte Nutzer die Nutzung der Frontify-Plattform teilweise individualisieren und erweitern.
„MCP“ bezeichnet das Model Context Protocol von Frontify.
„Monatlich aktive Nutzer“ („MAU“) bezeichnet die Anzahl der Nutzer, die innerhalb eines Kalendermonats mindestens einmal auf die Frontify-Plattform zugegriffen haben, sei es direkt über die Frontify-Plattform, über das MCP oder über eine andere unterstützte, OAuth-authentifizierte Integration. Jeder Nutzer wird pro Kunde und Kalendermonat nur einmal gezählt, unabhängig davon, auf welche Weise oder wie oft dieser Nutzer auf die Frontify-Plattform zugreift.
„Nutzer“ bezeichnet die natürliche Person, die vom Kunden zur Nutzung der Frontify-Dienste autorisiert wurde, ein Benutzerkonto erstellt hat und über die erforderlichen Zugangsdaten für den Zugriff auf die Frontify-Plattform verfügt. Nutzer können insbesondere auch zum Personal des Kunden gehören.
„Nutzungseinheiten“ bezeichnet diejenigen Bestandteile des Angebots, die sich während der Vertragslaufzeit entsprechend den Bedürfnissen und/oder der tatsächlichen Nutzung durch den Kunden verändern können (z. B. MAU, Speicher oder Konnektivitätsfunktionen).
„Partei“ bezeichnet Frontify oder den Kunden einzeln; „Parteien“ bezeichnet Frontify und den Kunden gemeinsam.
„Personal“ bezeichnet die Mitarbeitenden, selbständigen Auftragnehmer, Vertreter oder Subunternehmer des Kunden und/oder seiner Verbundenen Unternehmen sowie von Frontify und sämtliche weiteren von einer Partei und/oder ihren Verbundenen Unternehmen beigezogenen Dritten.
„Produkte und Dienste von Drittanbietern“ bezeichnet (i) Drittanbieter-Anwendungen sowie (ii) von Dritten erbrachte Implementierungsleistungen. Anbieter von Produkten und Diensten von Drittanbietern gelten nicht als Subunternehmer von Frontify.
„Service Level Agreement“ („SLA“) bezeichnet die jeweils gültige Fassung des zwischen Frontify und dem Kunden abgeschlossenen Service Level Agreement, das integraler Bestandteil des Vertrags ist. Das SLA regelt die Verpflichtungen hinsichtlich der technischen Leistung, der Verfügbarkeit der Frontify-Plattform sowie des damit verbundenen technischen Supports.
„Service Level Paket“ bezeichnet das gemäss dem SLA für den Kunden geltende technische Supportpaket.
„Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet jede juristische Person, die eine andere juristische Person unmittelbar oder mittelbar beherrscht, von ihr beherrscht wird oder gemeinsam mit ihr unter gemeinsamer Beherrschung steht. „Beherrschung“ bedeutet im Sinne dieser Definition den unmittelbaren oder mittelbaren Besitz oder die Kontrolle von mehr als fünfzig Prozent (50 %) der Stimmrechte einer juristischen Person oder die anderweitige Befugnis, deren Finanz- und Geschäftspolitik zu bestimmen oder deren Geschäftsleitung zu bestellen.
„Verlängerungslaufzeit“ bezeichnet jede weitere Laufzeitperiode nach Ablauf der Grundlaufzeit, um welche der Vertrag verlängert wird.
„Vertragslaufzeit“ bezeichnet die Grundlaufzeit gemäss Vertrag sowie jede allfällige nachfolgende Verlängerungslaufzeit.
„Wesentliche Änderung“ bezeichnet eine Änderung der Frontify-Plattform, welche die Kernfunktionalität oder Nutzbarkeit der vom Kunden erworbenen Frontify-Dienste oder eines Teils davon wesentlich nachteilig beeinträchtigt, einschliesslich der Entfernung einer Funktion aus dem Produktkatalog von Frontify.
„Zulässige Nutzung“ bedeutet, dass der Kunde berechtigt ist, die Frontify-Dienste ausschliesslich für eigene interne Geschäftszwecke zu nutzen, nämlich zur Verwaltung und Wahrung einer konsistenten Markenidentität über sämtliche Teams und Kanäle hinweg, und dabei die Bestimmungen gemäss Ziffer 4.2 dieser AGB („Nutzungsrichtlinie“) einzuhalten.
3. Von Frontify erbrachte Dienste
3.1. Umfang der Frontify-Dienste
Frontify stellt dem Kunden und seinen Verbundenen Unternehmen während der Vertragslaufzeit die im Vertrag festgelegten Frontify-Dienste zur Verfügung. Der Umfang der Frontify-Dienste ist auf die im Angebot festgelegten Funktionalitäten und Nutzungskontingente beschränkt.
Die Frontify-Dienste umfassen den Zugriff auf die Frontify-Plattform über das Internet sowie die Bereitstellung der damit verbundenen Funktionalitäten und Dienste gemäss Vertrag. Die Frontify-Plattform wird von Frontify unter Nutzung der Infrastruktur eines vertrauenswürdigen Cloud-Hosting-Anbieters betrieben. Der Kunde ist für die zur Nutzung der Frontify-Dienste erforderliche Internetverbindung verantwortlich und stellt sicher, dass die hierfür erforderliche Hard- und Software (z. B. Computer oder mobile Endgeräte, Netzwerkverbindung und Browser) vorhanden ist.
3.2. Konnektivitätsfunktionen
Für die Dauer des Vertrags gewährt Frontify dem Kunden und seinen Verbundenen Unternehmen eine beschränkte, nicht ausschliessliche, nicht abtretbare, nicht übertragbare und widerrufliche Lizenz zum Zugriff auf und zur Nutzung der Konnektivitätsfunktionen sowie zur Entwicklung von Integrationen zwischen den Konnektivitätsfunktionen, den Frontify-Diensten und Produkten und Diensten von Drittanbietern, um die Nutzung der Frontify-Dienste durch den Kunden zu erweitern. Diese Lizenz unterliegt den im Angebot festgelegten Nutzungsbeschränkungen.
Der Kunde stellt sicher, dass jede Nutzung der Konnektivitätsfunktionen sicher erfolgt und nicht zu unbefugten Zugriffen, Datenschutzverletzungen oder sonstigen Verstössen gegen geltendes Recht führt.
3.3. Marketplace und Developer Platform
Der Marketplace und die Developer Platform stehen dem Kunden unmittelbar innerhalb der Frontify-Plattform zur Verfügung und erfordern keine gesonderte Aktivierung. Ob der Kunde den Marketplace und/oder die Developer Platform nutzt, liegt in seinem alleinigen Ermessen. Der Zugriff auf und die Nutzung des Marketplace und/oder der Developer Platform setzen die Annahme der jeweils geltenden Nutzungsbedingungen voraus.
Frontify unternimmt angemessene Anstrengungen, damit alle Nutzer den Verkäufer und/oder Entwickler jedes im Marketplace verfügbaren Marketplace-Produkts identifizieren können. Soweit es sich bei Marketplace-Produkten um Drittanbieter-Anwendungen handelt, gelten – unbeschadet der Haftungsausschlüsse, Einschränkungen oder sonstigen Bestimmungen dieser AGB – für die Bestellung und Nutzung dieser Marketplace-Produkte zusätzlich die Lizenz- oder Abonnementbedingungen, Datenschutzbestimmungen sowie sonstigen anwendbaren Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Mit der Installation oder Nutzung eines Marketplace-Produkts erklärt sich der Kunde mit deren Geltung einverstanden.
4. Nutzung der Frontify-Dienste
4.1. Nutzungsrecht
Für die gesamte Vertragslaufzeit gewährt Frontify dem Kunden und seinen Verbundenen Unternehmen ein beschränktes, weltweites, nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Recht, auf die Frontify-Dienste zuzugreifen und diese zu nutzen, jeweils gemäss den Bestimmungen des Vertrags (das „Nutzungsrecht“). Dem Kunden und seinen Verbundenen Unternehmen stehen in Bezug auf die Frontify-Dienste keine weitergehenden Rechte zu, insbesondere keine Eigentums-, Urheber-, Patent-, Marken- oder sonstigen Nutzungs- oder Lizenzrechte, soweit diese nicht ausdrücklich im Vertrag eingeräumt werden.
Das Nutzungsrecht ist auf die Anzahl der vereinbarten Nutzungseinheiten sowie auf diejenigen Frontify-Dienste beschränkt, die der Kunde gemäss Vertrag abonniert hat. Die Erteilung von Unterlizenzen oder jede Weiterlizenzierung der Frontify-Plattform an Dritte, die keine Verbundenen Unternehmen sind, ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Frontify unzulässig.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer Kopie oder Sicherungskopie des Quellcodes der Frontify-Plattform. Sämtliche Rechte an den Frontify-Diensten, die über das gemäss Vertrag eingeräumte Nutzungsrecht hinausgehen, verbleiben ausschliesslich bei Frontify.
4.2. Nutzungsrichtliniey
Der Kunde und seine Verbundenen Unternehmen sind allein verantwortlich für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmässigkeit der Kundendaten. Dies umfasst insbesondere die Pflege und Aktualisierung sämtlicher auf der Frontify-Plattform hochgeladenen, generierten oder anderweitig bereitgestellten Kundendaten sowie die Nutzung der Frontify-Dienste durch sämtliche Nutzer. Dabei gelten die folgenden Bestimmungen:
- Jeder Nutzer darf die Frontify-Dienste ausschliesslich im Rahmen dieser Nutzungsrichtlinie und in strikter Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Vertrags nutzen. Der Nutzer darf unberechtigten Dritten keinen Zugang zur Frontify-Plattform gewähren. Jedem Nutzer werden individuelle Zugangsdaten zugewiesen, die den Zugriff auf die Frontify-Dienste ermöglichen. Die Weitergabe oder sonstige Zugänglichmachung dieser Zugangsdaten an Dritte ist ausdrücklich untersagt.
- Nutzer dürfen weder unmittelbar noch mittelbar oder über Dritte: (i) den Quellcode, Objektcode oder die zugrunde liegende Struktur, Konzepte, das Know-how oder die Algorithmen der Frontify-Plattform oder der mit den Frontify-Diensten verbundenen Software, Dokumentation oder Daten durch Reverse Engineering, Dekompilierung, Disassemblierung oder auf andere Weise analysieren oder deren Offenlegung versuchen; (ii) die Frontify-Dienste zum Zweck einer Wettbewerbsanalyse oder zur Entwicklung konkurrierender Produkte oder Dienstleistungen nutzen; (iii) Spezifikationen der Frontify-Plattform kopieren, ändern, übersetzen oder darauf basierende Bearbeitungen oder abgeleitete Werke erstellen, soweit dies nicht ausdrücklich von Frontify gestattet oder innerhalb der Frontify-Dienste vorgesehen ist; (iv) Eigentumsvermerke, Urheberrechtsvermerke oder sonstige Schutzrechtskennzeichnungen entfernen, verändern, unkenntlich machen oder unterdrücken; (v) die Leistung oder Funktionsfähigkeit der Frontify-Dienste oder von Drittanbieter-Anwendungen ganz oder teilweise beeinträchtigen, stören oder beschädigen;(vi) versuchen, a) ohne Zustimmung von Frontify die Frontify-Plattform oder zugehörige Netzwerke auf Schwachstellen zu untersuchen, zu scannen, zu infiltrieren oder auf Sicherheitslücken zu testen; b) von Frontify implementierte Sicherheitsmassnahmen mit passiven oder aktiven Methoden zu umgehen oder zu überwinden; oder c) ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Frontify Sicherheits- oder Malware-Scans auf oder unter Nutzung der Frontify-Dienste oder von Drittanbieter-Anwendungen durchzuführen; (vii) die Frontify-Dienste für Phishing, Betrug, Identitätsmissbrauch, Spam oder sonstige irreführende, rechtswidrige oder schädliche Handlungen zu nutzen oder solche Handlungen zu fördern; (viii) die Frontify-Dienste oder deren Systemressourcen (z. B. CPU, Arbeitsspeicher, Speicherplatz oder Bandbreite) missbräuchlich zu nutzen, insbesondere für Aktivitäten, die zu Denial-of-Service-Angriffen führen oder die Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit oder Leistungsfähigkeit der Frontify-Dienste beeinträchtigen können. Hierzu zählen insbesondere Scraping, massenhafte oder automatisierte Datenextraktion, übermässige API-Requests, Bot-Aktivitäten oder vergleichbare Handlungen; (ix) zu versuchen, sich unbefugten Zugang zu verschaffen, insbesondere durch Versuche von Account-Takeover (z. B. durch Spoofing oder die unbefugte Nutzung des Benutzerkontos eines anderen Nutzers); und/oder (x) die Frontify-Dienste unter Verstoss gegen geltendes Recht oder anwendbare behördliche Vorschriften zu nutzen.
- Nutzer dürfen auf der Frontify-Plattform insbesondere keine Kundendaten hochladen, übermitteln, speichern, unterstützen, verbreiten, oder anderweitig verfügbar machen, (i) die rechtswidrig sind oder vernünftigerweise als rechtswidrig angesehen werden können (einschliesslich der Verletzung von Immaterialgüterrechten Dritter), rassistisch, feindselig, gewalttätig, diskriminierend (insbesondere aufgrund von Rasse, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, Behinderung, Abstammung oder nationaler Herkunft), schädlich, belästigend, verleumderisch, vulgär, obszön oder anderweitig anstössig sind; (ii) die Malware, Viren, Worms, Trojaner oder sonstigen Computercode, Dateien oder Programme enthalten, die dazu bestimmt sind, die Funktionsfähigkeit der Frontify-Dienste zu unterbrechen, zu zerstören oder einzuschränken; oder (iii) die besonders schützenswerte Personendaten enthalten.
Verstösst der Kunde oder ein vom Kunden beigezogener Dritter gegen diese Bestimmung, ist Frontify berechtigt, soweit dies zum Schutz der Frontify-Dienste oder anderer Kunden angemessen erforderlich ist, den Zugang des betroffenen Nutzers zu den Frontify-Diensten vorübergehend auszusetzen oder die betroffenen Kundendaten zu entfernen. Soweit dies nach vernünftigem Ermessen möglich ist, wird Frontify den Kunden vorab über diese Massnahmen informieren und jede Aussetzung oder Entfernung auf das zur Behebung des Verstosses erforderliche Mindestmass hinsichtlich Umfang und Dauer beschränken. Gelangt Frontify nach vernünftigem Ermessen zu der Auffassung, dass der Verstoss ohne böswillige Absicht erfolgt ist und vollständig behoben wurde, kann Frontify den Zugang des Nutzers zu den Frontify-Diensten wiederherstellen.
5. Betrieb
5.1. Verfügbarkeit
Frontify unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen nach Massgabe der Branchenstandards für vergleichbare Dienste, um die Frontify-Plattform mit möglichst wenigen Unterbrechungen bereitzustellen. Frontify kann jedoch weder die jederzeitige Verfügbarkeit der Frontify-Plattform noch den störungsfreien Betrieb der Frontify-Plattform gewährleisten. Frontify erbringt die Frontify-Dienste gemäss dem jeweils anwendbaren Service Level Paket.
Der Kunde kann Frontify über Störungen der Frontify-Plattform informieren und die ihm vorliegenden Informationen zu den Umständen der Störung zur Verfügung stellen. Frontify behebt die Störung innerhalb der im anwendbaren Service Level Paket festgelegten Reaktions- und Behebungszeiten. Frontify ist berechtigt, eine Störung vorübergehend durch eine Umgehungslösung (“Workaround”) zu beheben, sofern die eigentliche Ursache der Störung nur mit unverhältnismässigem Aufwand beseitigt werden könnte und die Nutzbarkeit der Frontify-Dienste durch den Workaround nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
5.2. Forschung & Entwicklung, Feedback und Nutzungsanalysen
Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass Frontify ihn oder seine Nutzer im Rahmen des Vertrags gelegentlich zur Teilnahme an Umfragen sowie an Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (z. B. Nutzerinterviews, Usability-Tests oder vergleichbaren Forschungsaktivitäten) einladen kann. Die Teilnahme an solchen Aktivitäten erfolgt freiwillig und setzt die Einwilligung der jeweiligen Teilnehmer voraus.
Der Kunde und seine Nutzer können Frontify jederzeit Feedback zu den Frontify-Diensten übermitteln, insbesondere in Form von Hinweisen zum technischen Support, Verbesserungsvorschlägen oder Erweiterungswünschen (“Feedback”).
Frontify kann zudem technische Daten sowie Nutzungsdaten über die Nutzung, Leistung und den Betrieb der Frontify-Dienste erheben, sofern diese ausschliesslich in aggregierter oder anonymisierter Form verwendet werden.
Frontify ist berechtigt, die Ergebnisse von Umfragen, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, das Feedback sowie technische Daten und Nutzungsdaten zu verwenden für (i) Sicherheits- und Betriebszwecke, (ii) die Weiterentwicklung und Verbesserung der Frontify-Dienste sowie (iii) Forschungs- und Entwicklungszwecke oder sonstige Geschäftszwecke. Mit vorheriger Zustimmung des Kunden kann Frontify Umfrageergebnisse, Feedback und Nutzungsanalysen auch in nicht anonymisierter Form verwenden.
Nutzer können ihre individuellen Einwilligungseinstellungen jederzeit über die Benutzerverwaltung der Frontify-Plattform anpassen. Der Kunde kann seine Einwilligung zur Teilnahme an Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und/oder Umfragen jederzeit durch Mitteilung an den Frontify-Support widerrufen.
5.3. Beta-Dienste
Mit vorheriger Zustimmung des Kunden kann Frontify dem Kunden Zugriff auf „Alpha-“, „Beta-“ oder sonstige Frontify-Dienste im Entwicklungsstadium (zusammen die „Beta-Dienste“) gewähren. Die Nutzung der Beta-Dienste erfolgt freiwillig. Die Beta- sind nicht allgemein verfügbar und können Fehler, Mängel, Defekte oder schädliche Komponenten enthalten.
Die Beta-Dienste werden „wie besehen“ („as is“) bereitgestellt. Frontify übernimmt im Zusammenhang mit Beta-Dienste keine Freistellungsverpflichtungen, Sicherheitszusagen, Service-Level-Zusagen oder ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen, insbesondere keine Gewährleistungen hinsichtlich Marktgängigkeit, Eigentum, Nichtverletzung von Rechten Dritter oder Eignung für einen bestimmten Zweck.
Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt Frontify keine Haftung für Schäden, die aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Beta-Dienste entstehen.
Für Beta-Dienste können ergänzende Bedingungen gelten, welche die Bestimmungen des Vertrags ergänzen, jedoch nicht ersetzen. Sowohl der Kunde als auch Frontify können den Zugriff auf Beta-Dienste jederzeit ändern, einschränken oder beenden.
Die Beta-Dienste sowie sämtliche Informationen im Zusammenhang mit den Beta-Diensten, insbesondere Bewertungen oder Feedback des Kunden hierzu, gelten als Vertrauliche Informationen.
5.4. Künstliche Intelligenz (“KI”)
Frontify kann dem Kunden im Rahmen der Frontify-Dienste Zugriff auf KI-Funktionen (wie im KI-Addendum definiert) gewähren. Der Kunde kann die KI-Funktionen über die Frontify-Plattform jederzeit nach eigenem Ermessen deaktivieren.
Die Nutzung der KI-Funktionen richtet sich nach der AVV und dem KI-Addendum, das einen integralen Bestandteil des Vertrags bildet. Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass seine Nutzung der KI-Funktionen den im Land der Nutzung der Frontify-Plattform geltenden Gesetzen und Vorschriften entspricht.
5.5 Änderungen an der Frontify-Plattform
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Frontify-Plattform einer kontinuierlichen Weiterentwicklung und einem Produktlebenszyklus unterliegt. Frontify ist berechtigt, die Frontify-Plattform zu ändern, um sie an technische oder wirtschaftliche Marktveränderungen anzupassen, Funktionen hinzuzufügen oder zu deaktivieren, die Benutzererfahrung des Kunden zu verbessern sowie aus anderen triftigen Gründen. Zu den triftigen Gründen zählen insbesondere: (i) eine notwendige Anpassung infolge regulatorischer oder gesetzlicher Änderungen; (ii) Änderungen der technischen Rahmenbedingungen (z. B. neue Browserversionen); (iii) Sicherheitsmassnahmen; oder (iv) die Weiterentwicklung der Frontify-Plattform. Stellt eine Änderung eine wesentliche Änderung dar, wird Frontify wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Kunden rechtzeitig darüber zu informieren.
6. Support
6.1. Kundensupport
Als integraler Bestandteil der Frontify-Dienste gewährt Frontify dem Kunden Zugang zum Customer Hub sowie Online-Support durch ein dediziertes Customer Success Team.
Frontify stellt dem Kunden über den Customer Hub einen Onboarding-Plan zur Verfügung, der den Nutzern die Funktionen der Frontify-Plattform vermittelt und sie bei deren Nutzung unterstützt. Der Onboarding-Plan umfasst den Zugang zur Dokumentation sowie zu Online-Schulungen zur Unterstützung bei der Konfiguration, Einführung und Implementierung der Frontify-Plattform. Der Kunde bleibt für die fristgerechte und erfolgreiche Einführung der Frontify-Plattform, einschliesslich ihrer Konfiguration, Implementierung und Einführung, verantwortlich.
Die Supportzeiten sind Montags bis Freitags jeweils von 08:30 bis 17:30 Uhr:
(i) Mitteleuropäische Zeit (CET), ausgenommen gesetzliche Feiertage im Kanton St. Gallen (Schweiz); (ii) Eastern Standard Time (EST), ausgenommen gesetzliche Feiertage im Bundesstaat New York (USA); oder (iii) Greenwich Mean Time (GMT), ausgenommen gesetzliche Feiertage in London (Vereinigtes Königreich),
je nach Standort des zuständigen Customer Success Teams. Ausserhalb dieser Supportzeiten eingegangene Anfragen gelten als am nächsten Werktag zugegangen.
6.2. Technischer Support
Frontify erbringt technischen Support gemäss den Bestimmungen des SLA sowie des im Angebot vereinbarten Service Level Pakets.
Frontify bearbeitet und behebt Supportanfragen innerhalb der im anwendbaren Service Level Paket festgelegten Reaktions- und Behebungszeiten und stellt sicher, dass die Frontify-Plattform die im SLA definierte Erwartete Betriebszeit erreicht.
Nicht vom technischen Support umfasst sind Defekte, die auf Systeme des Kunden, Produkte und Dienste von Drittanbietern oder eine Nutzung der Frontify-Plattform unter Verstoss gegen die Nutzungsrichtlinie zurückzuführen sind.
6.3. Implementierungsleistungen
Auf Anfrage des Kunden kann Frontify nach eigenem Ermessen Implementierungsleistungen erbringen. Diese Leistungen können entweder (i) durch Frontify als Bestandteil der Frontify-Dienste oder (ii) durch einen unabhängigen Drittanbieter erbracht werden, den Frontify dem Kunden vermittelt (gemäss Ziffer 7.2.1).
7. Beizug Dritter
7.1. Beizug von Subunternehmern
Frontify ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden Subunternehmer beizuziehen, insbesondere aber nicht ausschliesslich für Hosting-Dienstleistungen. Soweit gesetzlich zulässig, haftet Frontify für das Verhalten seiner Subunternehmer, jedoch nur in dem Umfang, in dem Frontify nach diesen AGB für eigenes Verhalten haften würde.
Verlangt der Kunde die Deaktivierung bestimmter von Subunternehmern bereitgestellter Funktionalitäten, übernimmt Frontify hierfür keine Zusicherungen oder Gewährleistungen und schliesst, soweit gesetzlich zulässig, jede Haftung für daraus resultierende Beeinträchtigungen der Nutzbarkeit der Frontify-Dienste aus.
7.2. Produkte und Dienste von Drittanbietern
7.2.1. Von Dritten erbrachte Implementierungsleistungen
Werden Implementierungsleistungen durch einen Drittanbieter erbracht, nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass dieser Drittanbieter nicht als Subunternehmer von Frontify tätig wird. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, sämtliche erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen mit dem betreffenden Drittanbieter abzuschliessen und sämtliche mit den Implementierungsleistungen verbundenen Kosten zu tragen.
Soweit Implementierungsleistungen nicht von Frontify selbst erbracht werden, übernimmt Frontify keinerlei Verantwortung oder Gewährleistung für von Dritten erbrachte Implementierungsleistungen. Dies gilt auch für allfällige Beeinträchtigungen der Nutzbarkeit der Frontify-Plattform.
Mit der Beauftragung von Implementierungsleistungen weist der Kunde Frontify an, dem ausgewählten Anbieter der Implementierungsleistungen diejenigen Kundendaten offenzulegen, die für die Erbringung der Implementierungsleistungen erforderlich sind. Der Kunde ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass eine solche Weisung mit seinen Vertraulichkeitsverpflichtungen sowie den anwendbaren Datenschutzgesetzen vereinbar ist.
7.2.2. Drittanbieter Anwendungen
Die Nutzung von Drittanbieter-Anwendungen durch den Kunden richtet sich ausschliesslich nach den zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter der Drittanbieter-Anwendungen vereinbarten Bedingungen. Frontify übernimmt keinerlei Gewähr für Drittanbieter-Anwendungen, spricht keine Empfehlungen für diese aus und unterstützt diese nicht. Frontify übernimmt ferner keine Verantwortung oder Haftung im Zusammenhang mit Drittanbieter-Anwendungen, insbesondere nicht hinsichtlich deren Datenschutzpraktiken, Datensicherheitsprozessen oder sonstigen Richtlinien. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich sicherzustellen, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte und Berechtigungen verfügt, um die Frontify-Dienste mit Drittanbieter-Anwendungen oder sonstigen Tools zu integrieren oder zu verbinden.
Der Kunde kann Integrationen zwischen den Frontify-Diensten und Drittanbieter-Anwendungen aktivieren (jeweils eine „Integration“). Mit der Aktivierung einer Integration weist der Kunde Frontify an, sämtliche Informationen oder Daten, die Frontify vom Kunden oder in dessen Auftrag im Zusammenhang mit den Frontify-Diensten erhalten hat und die für die Durchführung der jeweiligen Integration erforderlich sind, an den entsprechenden Drittanbieter zu übermitteln. Der Kunde bleibt allein dafür verantwortlich, dem jeweiligen Anbieter der Drittanbieter-Anwendungen sämtliche Weisungen im Zusammenhang mit seinen Kundendaten oder sonstigen Informationen zu erteilen.
8. Gebühren und Zahlungsbedingungen
8.1. Gebühren und Rechnungsstellung
Für die Nutzung der Frontify-Dienste während der gesamten Vertragslaufzeit schuldet der Kunde Frontify die im Vertrag vereinbarten Gebühren. Die Gebühren sind gemäss den Bestimmungen des Vertrags im Voraus zu entrichten.
Der Kunde stellt Frontify vollständige und korrekte Informationen für die Rechnungsstellung zur Verfügung, einschliesslich einer gültigen E-Mail-Adresse für den Rechnungsempfang. Er informiert Frontify zudem vor Beginn einer Grundlaufzeit oder einer Verlängerungslaufzeit über allfällige besondere Anforderungen an die Rechnungsstellung (z. B. die Erfordernis einer Bestellung (“PO”) oder die Nutzung eines Lieferantenportals). Eine verspätete Mitteilung solcher Informationen lässt die Zahlungspflichten des Kunden unberührt. Zur Klarstellung wird festgehalten, dass allgemeine Geschäftsbedingungen, die in einer PO enthalten sind oder auf welche darin verwiesen wird, keine Anwendung finden.
Unbestrittene Rechnungen von Frontify sind innerhalb von dreissig (30) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, sind sämtliche Gebühren nicht erstattungsfähig. Eine teilweise Nutzung oder Nichtnutzung der Frontify-Dienste durch den Kunden begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung. Allfällige Rabatte gelten ausschliesslich für die jeweilige Grundlaufzeit oder Verlängerungslaufzeit, auf die sie sich beziehen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Frontify behält sich das Recht vor, die Gebühren jeweils zu Beginn einer Verlängerungslaufzeit anzupassen.
Fragen zu Gebühren oder zu einer bestimmten Rechnung können an den zuständigen Customer Success Manager oder an billing@frontify.com gerichtet werden.
8.2. Erweiterung und Reduktion der Frontify-Dienste
Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit jederzeit zusätzliche Frontify-Dienste erwerben, indem er sein zuständiges Customer Success Team kontaktiert oder – sofern verfügbar – die entsprechende In-App-Kauffunktion innerhalb der Frontify-Plattform nutzt. Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, werden zusätzliche Frontify-Dienste zum Zeitpunkt des Erwerbs anteilsmässig und gemäss der zu diesem Zeitpunkt geltenden Preisliste von Frontify in Rechnung gestellt.
Eine Reduktion der Frontify-Dienste ist jeweils auf das Ende der Grundlaufzeit oder einer Verlängerungslaufzeit möglich, sofern Frontify nichts anderes vereinbart. Für eine solche Reduktion gelten dieselben Kündigungsfristen und dasselbe Verfahren wie für eine Kündigung gemäss Ziffer 17.1.
8.3. Erweiterung und Reduktion von Nutzungseinheiten
Die Nutzungseinheiten können sich während der Vertragslaufzeit entsprechend den Bedürfnissen des Kunden und/oder seiner tatsächlichen Nutzung verändern. Soweit Frontify Nutzungsinformationen über die Frontify-Dienste oder auf andere Weise zur Verfügung stellt, ist der Kunde dafür verantwortlich, seine tatsächliche Nutzung über die Frontify-Dienste zu überwachen und sicherzustellen, dass die erworbenen Nutzungseinheiten nicht überschritten werden. Ungeachtet der Überwachungspflichten des Kunden kann Frontify den Kunden jederzeit über eine Überschreitung der Nutzung informieren. Der Kunde kann die Anzahl der erworbenen Nutzungseinheiten während der Vertragslaufzeit jederzeit erhöhen, indem er sein zuständiges Customer Success Team kontaktiert oder – sofern verfügbar – die entsprechende In-App-Kauffunktion innerhalb der Frontify-Plattform nutzt.
Überschreitet der Kunde die vertraglich vereinbarten Nutzungseinheiten, hat er entweder (i) zusätzliche Nutzungseinheiten zu erwerben oder (ii) seine Nutzung auf das vertraglich vereinbarte Mass zu reduzieren. Erwirbt der Kunde keine zusätzlichen Nutzungseinheiten und reduziert er seine Nutzung nicht entsprechend, ist Frontify berechtigt, die über die vereinbarten Nutzungseinheiten hinausgehende Nutzung gemäss der zu diesem Zeitpunkt geltenden Preisliste anteilsmässig zu berechnen, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde. Die entsprechenden zusätzlichen Gebühren werden anteilsmässig für die verbleibende Vertragslaufzeit in Rechnung gestellt.
Überschreitet der Kunde bei den Konnektivitätsfunktionen die geltenden Nutzungslimiten und erwirbt er innerhalb der von Frontify festgelegten Frist weder zusätzliche Kapazitäten noch reduziert er seine Nutzung, kann Frontify zusätzlich zur Verrechnung der entsprechenden Gebühren weitere geeignete Massnahmen ergreifen. Solche Massnahmen können insbesondere die Drosselung der Bandbreite der Konnektivitätsfunktion, die vorübergehende Sperrung des Zugangs zur betreffenden Konnektivitätsfunktion oder – sofern keine andere angemessene Massnahme zur Verfügung steht – die Beendigung des Nutzungsrechts an der betreffenden Konnektivitätsfunktion umfassen. Frontify stellt den Zugang zur betreffenden Konnektivitätsfunktion unverzüglich wieder her, sobald der Grund für die Massnahme weggefallen ist.
Eine Reduktion der Nutzungseinheiten ist jeweils auf das Ende der Grundlaufzeit oder einer Verlängerungslaufzeit möglich, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist. Für eine solche Reduktion gelten dieselben Kündigungsfristen und dasselbe Verfahren wie für eine Kündigung gemäss Ziffer 17.1.
8.4. Rechnungsreklamation
Jede nach Treu und Glauben erhobene Beanstandung von Gebühren (jeweils eine „Rechnungsreklamation“) ist Frontify innerhalb von fünfzehn (15) Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich mitzuteilen. Dabei sind die Gründe für die Reklamation sowie Art und Höhe der beanstandeten Gebühren anzugeben. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rechnungsreklamation, gilt die betreffende Rechnung als genehmigt.
Im Falle einer Rechnungsreklamation wird der Kunde mit Frontify zusammenarbeiten, um diese unverzüglich zu prüfen und beizulegen. Eine Rechnungsreklamation entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, unbestrittene Gebühren fristgerecht zu bezahlen.
8.5. Zahlungsverzug
Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.
Frontify ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozent (5 %) p.a. oder, sofern gesetzlich ein niedrigerer Zinssatz gilt, in Höhe dieses Zinssatzes zu erheben. Die Verzugszinsen werden täglich berechnet und monatlich kapitalisiert.
Ausgenommen von Gebühren, die Gegenstand einer berechtigten Rechnungsreklamation sind, ist Frontify berechtigt, den Zugang zur Frontify-Plattform zu suspendieren und/oder den Vertrag ausserordentlich zu kündigen, wenn eine Rechnung mehr als zwanzig (20) Tage nach Ablauf der ursprünglichen Zahlungsfrist unbezahlt bleibt und Frontify dem Kunden zuvor eine schriftliche Nachfrist von mindestens zehn (10) Tagen eingeräumt hat. Frontify stellt den Zugang zur Frontify-Plattform unverzüglich wieder her, sobald der Grund für den Zahlungsverzug weggefallen ist. Die in dieser Ziffer vorgesehenen Rechte und Rechtsbehelfe lassen sämtliche weiteren Rechte und Rechtsbehelfe unberührt, die Frontify nach dem Vertrag oder nach anwendbarem Recht zustehen. Eine Suspendierung entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, sämtliche vor oder während der Dauer der Aussetzung angefallenen unbestrittenen Gebühren zu bezahlen.
8.6. Steuern
Die Gebühren verstehen sich exklusive sämtlicher Steuern, insbesondere lokaler, kantonaler, bundesstaatlicher, nationaler oder ausländischer Steuern, Quellensteuern, Abgaben, Zölle oder vergleichbarer hoheitlicher Abgaben jeglicher Art, einschliesslich insbesondere Mehrwertsteuern, Verbrauchsteuern, Umsatzsteuern, Waren- und Dienstleistungssteuern oder vergleichbarer Steuern (zusammen „Steuern“). Soweit anwendbar ist der Kunde für sämtliche Steuern verantwortlich, mit Ausnahme der Steuern, die auf das Einkommen von Frontify erhoben werden.
Ist der Kunde in der Schweiz oder in einem US-Bundesstaat ansässig, in dem Frontify für Zwecke der Sales Tax registriert ist, führt Frontify die anwendbare Mehrwertsteuer (VAT) bzw. Sales Tax an die zuständige Steuerbehörde ab. In diesem Fall verpflichtet sich der Kunde, Frontify zusätzlich zu den vereinbarten Gebühren den entsprechenden Mehrwertsteuer- bzw. Sales-Tax-Betrag zu bezahlen.
Ist der Kunde ausserhalb der Schweiz oder eines US-Bundesstaats ansässig, in dem Frontify für Zwecke der Sales Tax registriert ist, findet – sofern nach den anwendbaren Steuervorschriften vorgesehen – das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung. In diesem Fall ist der Kunde dafür verantwortlich, die anfallende Mehrwertsteuer oder vergleichbare Steuern gemäss den anwendbaren lokalen Steuervorschriften selbst zu veranlagen und abzuführen. Soweit Frontify verpflichtet ist, Steuern zu entrichten, die dem Kunden zuzurechnen sind, ist Frontify berechtigt, diese dem Kunden in Rechnung zu stellen.
9. Geistiges Eigentum
9.1. Geistiges Eigentum des Kunden
Der Kunde bleibt Inhaber sämtlicher Rechte, Titel und Ansprüche an den in die Frontify-Plattform hochgeladenen Kundendaten sowie an sämtlichen weiteren Kundendaten, die der Kunde oder seine Nutzer im Zusammenhang mit der Nutzung der Frontify-Plattform erstellen oder entwickeln. Diese Bestimmung gilt über die Beendigung oder das Auslaufen des Vertrags hinaus fort.
Für die gesamte Vertragslaufzeit sowie – soweit anwendbar – für die Erbringung von Unterstützungsleistungen nach Vertragsbeendigung räumt der Kunde Frontify ein nicht ausschliessliches, weltweites, unentgeltliches, nicht übertragbares und unwiderrufliches Recht ein, die Kundendaten zu nutzen, soweit dies erforderlich ist, um die Rechte von Frontify aus dem Vertrag durchzusetzen sowie die Frontify-Dienste und die damit verbundenen Verpflichtungen zu erfüllen. Dies umfasst insbesondere die Nutzung der Kundendaten (i) zur Bereitstellung, Überwachung, Weiterentwicklung und Verbesserung der Frontify-Dienste gemäss dem Vertrag; (ii) zur Umsetzung von Sicherheitsmassnahmen; oder (iii) soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder zulässig ist oder im Rahmen einer Untersuchung oder Anfrage einer Behörde oder Aufsichtsbehörde erforderlich ist.
9.2. Geistiges Eigentum von Frontify
Frontify bleibt Inhaber sämtlicher Rechte, Titel und Ansprüche, einschliesslich sämtlicher Immaterialgüterrechte, an (i) den Frontify-Diensten; (ii) sämtlicher Software, Anwendungen, Erfindungen oder sonstiger Technologien, die im Zusammenhang mit den Frontify-Diensten entwickelt wurden; (iii) dem Namen, Logo sowie sämtlichen weiteren Marken von Frontify (“Frontify-Marken“); (iv) der gesamten Dokumentation; sowie (v) sämtlichen Änderungen, Erweiterungen, Verbesserungen, Bearbeitungen und neuen Versionen der vorstehend Genannten.
Zur Klarstellung wird festgehalten, dass die Immaterialgüterrechte von Frontify keine Kundendaten umfassen.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er keine Marke, Firma, Domain oder Bezeichnung eines Social-Media-Kontos verwenden oder registrieren lassen wird, welche die Frontify-Marken ganz oder teilweise enthält.
Die Bestimmungen dieser Ziffer gelten über die Beendigung oder das Auslaufen des Vertrags hinaus fort.
10. Informationssicherheit
Frontify unterhält ein umfassendes Informationssicherheitsprogramm zum Schutz der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Frontify-Plattform. Dieses umfasst angemessene technische und organisatorische Massnahmen, laufende Überprüfungen sowie bereichsübergreifende Governance-Prozesse im Einklang mit anerkannten Industriestandards, insbesondere der ISO 27001, SOC 2 Type II, sowie den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
Frontify beauftragt unabhängige externe Auditoren mit der Überprüfung der Angemessenheit ihrer Sicherheitsmassnahmen. Diese Prüfungen werden insgesamt (a) mindestens einmal jährlich auf Grundlage der ISO 27001 oder eines im Wesentlichen gleichwertigen Standards durchgeführt, (b) von unabhängigen externen Sicherheitsexperten nach Wahl und auf Kosten von Frontify vorgenommen und (c) in einem Prüfbericht (der „Prüfbericht“) dokumentiert, der als Vertrauliche Information von Frontify gilt. Auf schriftliche Anfrage des Kunden stellt Frontify dem Kunden eine Kopie des Prüfberichts zur Verfügung. Darüber hinaus lässt Frontify regelmässig Penetrationstests nach dem Stand der Technik durch einen unabhängigen Drittanbieter durchführen. Zusammenfassungen der Ergebnisse können dem Kunden auf Anfrage und vorbehaltlich entsprechender Vertraulichkeitsverpflichtungen zur Verfügung gestellt werden. Weitere Informationen zu den Sicherheitsmassnahmen von Frontify sind im Frontify Trust Center verfügbar.
Fragen zu den Sicherheitssystemen sowie den technischen und organisatorischen Massnahmen von Frontify können an das Customer Success Team oder an security@frontify.com gerichtet werden.
11. Datenschutz
Jede Partei erfüllt ihre jeweiligen gesetzlichen und regulatorischen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Schutz personenbezogener Daten sowie deren Bearbeitung. Die Erhebung, Nutzung, Offenlegung und Bearbeitung von Kundendaten, die personenbezogene Daten enthalten („personenbezogene Kundendaten“), richtet sich nach diesen AGB, der Auftragsverarbeitungsvereinbarung (“AVV”) sowie der Privacy Notice von Frontify.
Mit Abschluss des Vertrags weist der Kunde Frontify an, personenbezogene Kundendaten ausschliesslich zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Erbringung der Frontify-Dienste, einschliesslich des erforderlichen technischen Supports und der Sicherheitsleistungen, zu bearbeiten. Frontify wird personenbezogene Kundendaten nicht an Dritte verkaufen.
12. Referenzrechte
Für die Dauer des Vertrags räumt der Kunde Frontify ein nicht ausschliessliches, weltweites, unentgeltliches und nicht übertragbares Recht ein, den Namen und das Logo des Kunden sowie die öffentliche Darstellung der Nutzung der Frontify-Plattform durch den Kunden (insbesondere öffentlich zugängliche Brand-Portale) zu Marketing- und Vertriebszwecken im Einklang mit den Markenrichtlinien des Kunden als Referenz zu verwenden.
Frontify verwendet den Namen und das Logo des Kunden ausschliesslich für eigene Marketing- und Vertriebszwecke und verkauft Kundendaten unter keinen Umständen zu Marketingzwecken an Dritte. Weitergehende Referenzrechte zwischen dem Kunden und Frontify bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung im Vertrag.
13. Schadloshaltung
13.1. Schadloshaltung seitens des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, Frontify, seine Verbundenen Unternehmen sowie Frontify’s Subunternehmer von sämtlichen Schäden, Verlusten, Verbindlichkeiten, Vergleichszahlungen und Aufwendungen (einschliesslich angemessener Gerichts- und Anwaltskosten) schadlos zu halten, die im Zusammenhang mit Ansprüchen oder Verfahren Dritter entstehen aufgrund:
(i) einer rechtswidrigen Nutzung der Frontify-Dienste durch den Kunden, seine Verbundenen Unternehmen oder – mit Zustimmung des Kunden – durch Dritte; (ii) einer tatsächlichen oder behaupteten Verletzung von Datenschutzvorschriften oder Immaterialgüterrechten durch den Kunden oder seine Verbundenen Unternehmen; oder(iii) sonstiger Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung der Frontify-Dienste durch den Kunden, seine Verbundenen Unternehmen oder – mit Zustimmung des Kunden – durch Dritte, soweit diese Nutzung gegen die Nutzungsrichtlinie oder die Bestimmungen des Vertrags verstösst.
Macht ein Dritter Ansprüche geltend, die unter die vorstehenden Schadloshaltungsverpflichtungen fallen (jeweils ein „Anspruch“), informiert Frontify den Kunden hierüber unverzüglich schriftlich, leistet ihm angemessene Unterstützung und gibt ihm Gelegenheit, die alleinige Kontrolle über die Abwehr und Beilegung des Anspruchs zu übernehmen. Der Kunde ist nicht an einen Vergleich gebunden, dem er nicht zuvor schriftlich zugestimmt hat.
Stellt Frontify fest oder hat Frontify begründeten Anlass zu der Annahme, dass ein Anspruch begründet sein könnte, ist Frontify berechtigt, den Zugang des Kunden und seiner Nutzer zur Frontify-Plattform nach vorheriger schriftlicher Mitteilung (E-Mail ausreichend) in dem Umfang auszusetzen, der vernünftigerweise erforderlich ist, um eine fortdauernde Rechtsverletzung, Sicherheitsrisiken, rechtliche Risiken oder sonstige wesentliche Nachteile zu verhindern oder zu begrenzen. Frontify stellt den Zugang zur Frontify-Plattform unverzüglich wieder her, sobald (i) der Anspruch geklärt ist, (ii) der Kunde oder seine Verbundenen Unternehmen die rechtswidrige Nutzung der Frontify-Dienste eingestellt haben oder (iii) die Gründe für den entsprechenden Verdacht weggefallen sind. Soweit gesetzlich zulässig, sind Ansprüche des Kunden gegen Frontify auf Entschädigung oder Schadensersatz aufgrund einer solchen Aussetzung ausgeschlossen.
Die in dieser Ziffer geregelten Schadloshaltungsverpflichtungen unterliegen den im Vertrag vereinbarten Haftungsbeschränkungen und bilden Bestandteil der darin geregelten gesamthaften Haftungsbegrenzung.
13.2. Schadloshaltung seitens Frontify
Frontify verpflichtet sich, den Kunden und seine Verbundenen Unternehmen von sämtlichen Schäden, Verlusten, Verbindlichkeiten, Vergleichszahlungen und Aufwendungen (einschliesslich angemessener Gerichts- und Anwaltskosten) schadlos zu halten, die im Zusammenhang mit Ansprüchen oder Verfahren Dritter entstehen aufgrund (i) einer Verletzung von Immaterialgüterrechten des Kunden oder seiner Verbundenen Unternehmen durch die Frontify-Dienste, insbesondere von Patenten oder Urheberrechten; und/oder (ii) einer Verletzung der Verpflichtungen von Frontify aus der AVV; und/oder (iii) einer Verletzung von Frontify’s Vertraulichkeitsverpflichtungen aus dem Vertrag, vorausgesetzt, Frontify wird unverzüglich über sämtliche entsprechenden Androhungen, Ansprüche oder Verfahren informiert und erhält angemessene Unterstützung und Gelegenheit, die alleinige Kontrolle über die Abwehr und Beilegung solcher Ansprüche oder Verfahren zu übernehmen. Frontify ist nicht an einen Vergleich gebunden, dem Frontify nicht zuvor schriftlich zugestimmt hat. Die in dieser Ziffer geregelten Schadloshaltungsverpflichtungen unterliegen den im Vertrag vereinbarten Haftungsbeschränkungen und bilden Bestandteil der darin geregelten gesamthaften Haftungsbegrenzung.
Die vorstehenden Schadloshaltungsverpflichtungen finden keine Anwendung auf Teile oder Komponenten der Frontify-Dienste, (i) die nicht direkt von Frontify erbracht werden, insbesondere Produkte und Dienste von Drittanbietern; (ii) die ganz oder teilweise gemäss den Spezifikationen des Kunden erstellt werden; (iii) die nach ihrer Bereitstellung durch Frontify vom Kunden, einem Verbundenen Unternehmen des Kunden oder dessen Personal geändert wurden; (iv) die mit anderen Produkten, Verfahren oder Materialien, einschliesslich Drittanbieter-Anwendungen, kombiniert werden, soweit sich die behauptete Rechtsverletzung auf diese Kombination bezieht und/oder durch die Drittanbieter-Anwendung verursacht wurde; (v) sofern der Kunde, seine Verbundenen Unternehmen oder – mit Zustimmung des Kunden – Dritte Sicherheitsmassnahmen von Frontify vorsätzlich umgehen oder deren Umgehung versuchen oder eine gegen den Vertrag oder anwendbares Recht verstossende Handlung nicht einstellt oder unterlässt, nachdem er darüber informiert wurde oder nachdem er über angemessene Anpassungen informiert wurde, die einen Verstoss vermieden hätten; oder (vi) sofern der Kunde die Frontify-Dienste, einschliesslich der Konnektivitätsfunktionen, nicht in Übereinstimmung mit der Nutzungsrichtlinie nutzt.
Werden die Frontify-Dienste durch ein zuständiges Gericht rechtskräftig als rechtsverletzend eingestuft oder ist Frontify nach vernünftigem Ermessen der Auffassung, dass die Frontify-Dienste Rechte Dritter verletzen könnten, ist Frontify nach eigener Wahl und auf eigene Kosten berechtigt, (i) die Frontify-Dienste zu ersetzen oder so zu ändern, dass keine Rechtsverletzung mehr vorliegt, sofern die geänderten oder ersetzten Frontify-Dienste im Wesentlichen vergleichbare Funktionen und Funktionalitäten aufweisen;
(ii) für den Kunden das Recht zu beschaffen, die Frontify-Dienste weiterhin zu nutzen; oder (iii) sofern keine der vorstehenden Massnahmen wirtschaftlich zumutbar ist, den Vertrag sowie die dem Kunden daraus zustehenden Nutzungsrechte zu kündigen und dem Kunden bereits im Voraus bezahlte, jedoch noch nicht genutzte Gebühren für die betreffenden Frontify-Dienste zurückzuerstatten.
14. Haftung
Ungeachtet anderslautender Bestimmungen haften Frontify, seine Verbundenen Unternehmen und Subunternehmer weder aus Vertrag, unerlaubter Handlung, Kausalhaftung noch aus einem sonstigen Rechtsgrund (i) für Fehler oder Unterbrechungen der Nutzung der Frontify-Dienste; der ausschliessliche Rechtsbehelf des Kunden hierfür beschränkt sich auf die im anwendbaren Service Level Paket vorgesehenen Service Credits; oder (ii) für den Verlust, die Manipulation, die Zerstörung, die Beschädigung, die Korruption oder die Wiederherstellung von Kundendaten.
Keine Partei sowie deren Verbundene Unternehmen und Subunternehmer haftet aus Vertrag, unerlaubter Handlung, Kausalhaftung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (i) für indirekte, mittelbare oder Folgeschäden, einschliesslich insbesondere der Kosten für Ersatzgüter, -dienstleistungen oder -technologien, sowie entgangenen Gewinn oder Geschäftsausfall; (ii) für Schäden infolge Höherer Gewalt; oder (iii) für jegliche Beträge, welche zusammen mit sämtlichen weiteren Ansprüchen den Betrag der vom Kunden bezahlten oder zu bezahlenden Gebühren der letzten zwölf (12) Monate seit Entstehung des ersten Anspruchs übersteigen. Diese Ausschlüsse und Beschränkungen gelten in jedem Fall unabhängig davon, ob die betreffende Partei auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde oder nicht.
Die in dieser Ziffer vorgesehenen Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, Schäden oder sonstige Haftungsfälle, die auf Tod oder Körperverletzung, Betrug, grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen oder nach anwendbarem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden können.
15. Gewährleistungen
15.1. Gewährleistungen von Frontify
Frontify gewährleistet, dass:
- Frontify über sämtliche erforderlichen Rechte und Befugnisse verfügt, um den Vertrag abzuschliessen und die darin vorgesehenen Verpflichtungen zu erfüllen.
- Frontify Eigentümerin der Frontify-Dienste ist oder über sämtliche hierfür erforderlichen Rechte, Titel und Ansprüche verfügt.
- Frontify bei der Bereitstellung der Frontify-Plattform nach bestem Wissen keine Viren, Worms, Backdoors, Trojaner, Time Bombs, Software Locks oder vergleichbaren schädlichen, zerstörerischen oder störenden Programmcode einbringen wird und angemessene Massnahmen nach dem Stand der Technik ergreift, um das Einbringen solcher Komponenten zu verhindern.
- Frontify den nach diesen AGB erforderlichen Versicherungsschutz während der Vertragslaufzeit aufrechterhält.
- Frontify bei Abschluss des Vertrags weder zahlungsunfähig ist, noch Umstände bekannt sind, welche Gläubiger berechtigen würden, die Einsetzung eines Insolvenzverwalters oder einer vergleichbaren Person zu beantragen, die Liquidation zu verlangen oder sonstige Rechte an den Vermögenswerten von Frontify geltend zu machen.
SOWEIT VORSTEHEND NICHT AUSDRÜCKLICH ANDERS GEREGELT, WERDEN DIE FRONTIFY-DIENSTE OHNE MÄNGELGEWÄHR („AS IS“) BEREITGESTELLT. FRONTIFY ÜBERNIMMT KEINE WEITEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN UND SCHLIESST, SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, INSBESONDERE JEDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE DER KOMPATIBILITÄT DER FRONTIFY-DIENSTE MIT BESTIMMTER HARDWARE, SOFTWARE ODER BROWSERN AUS. FRONTIFY GEWÄHRLEISTET FERNER NICHT, DASS DIE FRONTIFY-DIENSTE DAUERHAFT FREI VON VIREN, WORMS, BACKDOORS, TROJANERN, TIME BOMBS, SOFTWARE LOCKS ODER VERGLEICHBAREM SCHÄDLICHEM, ZERSTÖRERISCHEM ODER STÖRENDEM PROGRAMMCODE SIND ODER UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI FUNKTIONIEREN. DIE FRONTIFY-DIENSTE ERSETZEN NICHT DIE VERPFLICHTUNG DES KUNDEN, REGELMÄSSIGE DATENSICHERUNGEN ODER EIGENE DATENARCHIVE ZU FÜHREN.
FRONTIFY ÜBERNIMMT ZUDEM KEINE ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN IM HINBLICK AUF PRODUKTE UND DIENSTE VON DRITTANBIETERN.
15.2. Gewährleistungen des Kunden
Der Kunde gewährleistet, dass:
- der Kunde über sämtliche erforderlichen Rechte und Befugnisse verfügt, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag einzugehen und zu erfüllen.
- der Kunde, seine Verbundenen Unternehmen, sein Personal sowie sämtliche Nutzer während der gesamten Vertragslaufzeit die Bestimmungen des Vertrags einhalten;
- die Kundendaten keine Immaterialgüterrechte oder sonstigen Rechte von Frontify oder Dritten verletzen oder verletzen werden. Der Kunde gewährleistet ferner, dass er bei der Einbindung von Schriftarten oder sonstigen Inhalten in die Kundendaten über sämtliche hierfür erforderlichen Lizenzen, Rechte und Berechtigungen zur Nutzung und Weiterverbreitung dieser Inhalte verfügt; und
- der Kunde bei Abschluss des Vertrags weder zahlungsunfähig ist noch Umstände bekannt sind, welche Gläubiger berechtigen würden, die Einsetzung eines Insolvenzverwalters oder einer vergleichbaren Person zu beantragen, die Liquidation zu verlangen oder sonstige Rechte an seinen Vermögenswerten geltend zu machen.
16. Versicherungen
Frontify unterhält während der gesamten Vertragslaufzeit einen angemessenen Versicherungsschutz, um seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden sowie den Anforderungen des anwendbaren Rechts nachzukommen. Die Kosten des Versicherungsschutzes trägt Frontify selbst. Der Versicherungsschutz umfasst mindestens eine Betriebshaftpflichtversicherung (einschliesslich der vertraglichen Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden), eine Produkthaftpflichtversicherung, eine Berufshaftpflichtversicherung, eine Cyber-Versicherung sowie die gesetzlich erforderliche Unfall- und Arbeitgeberhaftpflichtversicherung. Auf schriftliche Anfrage stellt Frontify dem Kunden einen geeigneten Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz zur Verfügung.
Weder das Bestehen des Versicherungsschutzes noch die Zustimmung des Kunden zu Art oder Umfang der von Frontify unterhaltenen Versicherungen gelten als Verzicht auf Rechte oder Ansprüche des Kunden oder als Einschränkung der Haftung oder der vertraglichen Verpflichtungen von Frontify.
17. Vertragsdauer und Beendigung
17.1. Vertragsdauer und ordentliche Kündigung
Der Vertrag wird für die zwischen Frontify und dem Kunden vereinbarte Grundlaufzeit abgeschlossen. Sofern die Parteien nichts Abweichendes vereinbaren, verlängert sich der Vertrag danach jeweils automatisch um eine weitere Verlängerungslaufzeit von zwölf (12) Monaten, sofern ihn nicht eine Partei spätestens sechzig (60) Tage vor Ablauf der Grundlaufzeit oder der jeweiligen Verlängerungslaufzeit kündigt. Die Kündigung wird am ersten Tag nach Ablauf der Vertragslaufzeit wirksam.
17.2. Ausserordentliche Kündigung
Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit mit sofortiger Wirkung ausserordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,
- wenn eine Partei eine wesentliche Vertragspflicht verletzt und diese Vertragsverletzung nicht innerhalb von zwanzig (20) Tagen nach schriftlicher Mitteilung durch die andere Partei behebt;
- wenn über das Vermögen der anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein entsprechendes Verfahren eingeleitet wird;
- bei einem Verstoss einer Partei gegen die Bestimmungen zu Sanktionen und Exportkontrolle (Ziffer 19) oder gegen die Bestimmungen zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption (Ziffer 20); oder
- für Frontify, wenn der Kunde mit der Zahlung von Gebühren in Verzug gerät und die ausstehenden Gebühren nicht innerhalb von dreissig (30) Tagen nach schriftlicher Mitteilung durch Frontify bezahlt. Eine Kündigung entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung sämtlicher bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung aufgelaufener Gebühren.
Kündigt der Kunde den Vertrag aus wichtigem Grund, erstattet Frontify bereits im Voraus bezahlte Gebühren anteilsmässig zurück, soweit sie den Zeitraum nach Wirksamwerden der Kündigung betreffen. Kündigt Frontify den Vertrag aus wichtigem Grund, besteht kein Anspruch des Kunden auf Rückerstattung bereits im Voraus bezahlter, jedoch noch nicht genutzter Gebühren.
17.3. Kundendaten nach Vertragsende
Nach Beendigung des Vertrags stellt Frontify dem Kunden auf dessen schriftliche Anfrage eine Kopie seiner Kundendaten auf einem marktüblichen Datenträger oder durch elektronische Übermittlung in einem zwischen den Parteien vereinbarten Format zur Verfügung.
Neunzig (90) Tage nach Wirksamwerden der Vertragsbeendigung oder, auf Wunsch des Kunden bereits zu einem früheren Zeitpunkt, löscht Frontify sämtliche Kundendaten, soweit deren Aufbewahrung nicht aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten oder zu Sicherheitszwecken (z. B. Sicherheitsprotokolle oder Systemsicherungen) erforderlich ist.
Frontify ist nicht verpflichtet, Kundendaten abweichend von den vorstehenden Bestimmungen bereitzustellen, insbesondere hinsichtlich Zeitpunkt, Format oder Migration. Jede hiervon abweichende Bereitstellung von Kundendaten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Frontify und erfolgt gegen gesonderte Vergütung durch den Kunden.
17.4. Folgen der Vertragsbeendigung
Sämtliche zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung noch offenen Zahlungspflichten sowie sämtliche Rechte und Pflichten, die ihrer Natur nach oder aufgrund einer ausdrücklichen vertraglichen Regelung über die Beendigung des Vertrags hinaus fortgelten sollen, bleiben auch nach Vertragsbeendigung bestehen.
18. Vertraulichkeit
Im Sinne dieser AGB bezeichnet „Vertrauliche Informationen“ sämtliche Informationen, die von einer Partei (die „offenlegende Partei“) der anderen Partei (die „empfangende Partei“) mündlich oder schriftlich offengelegt werden und als vertraulich bezeichnet sind oder aufgrund ihrer Art und der Umstände ihrer Offenlegung vernünftigerweise als vertraulich zu betrachten sind. Vertrauliche Informationen umfassen insbesondere Kundendaten, die Frontify-Dienste, die Bestimmungen des Vertrags, Geschäfts- und Marketingpläne, Technologien und technische Informationen, Produktpläne und -designs, Geschäftsprozesse sowie sämtliche weiteren Informationen, die in diesen AGB ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden.
Nicht als Vertrauliche Informationen gelten Informationen, (i) die zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung öffentlich bekannt waren oder später öffentlich bekannt werden, ohne dass dies auf einer Verletzung dieser Bestimmung durch die empfangende Partei beruht; (ii) die der empfangenden Partei bereits vor der Offenlegung rechtmässig bekannt waren oder bereits generell allgemein bekannt waren; (iii) die die empfangende Partei von einem Dritten rechtmässig und ohne Beschränkungen hinsichtlich ihrer Nutzung oder Offenlegung erhält; (iv) die von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Nutzung der Vertraulichen Informationen entwickelt wurden; oder (v) deren Offenlegung von der offenlegenden Partei zuvor schriftlich genehmigt wurde.
Die empfangende Partei schützt die Vertraulichen Informationen mindestens mit derselben Sorgfalt, die sie zum Schutz ihrer eigenen Vertraulichen Informationen anwendet, mindestens jedoch mit angemessener Sorgfalt. Die empfangende Partei darf Vertrauliche Informationen ausschliesslich denjenigen Mitarbeitenden, Verbundenen Unternehmen, selbständigen Auftragnehmern oder Subunternehmern offenlegen, die diese Informationen zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen und die Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen, die mindestens dem in dieser Ziffer vorgesehenen Schutzniveau entsprechen („Autorisierte Empfänger“). Ist die empfangende Partei aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder einer gerichtlichen, behördlichen oder sonstigen hoheitlichen Anordnung zur Offenlegung Vertraulicher Informationen verpflichtet, informiert sie die offenlegende Partei hierüber vorab, soweit dies gesetzlich zulässig ist, und wirkt bei allen angemessenen Massnahmen zum Schutz der Vertraulichen Informationen, insbesondere bei der Erlangung einer Schutzanordnung oder vergleichbarer Schutzmassnahmen, mit.
Die empfangende Partei haftet gegenüber der offenlegenden Partei für jede Verletzung ihrer Vertraulichkeitsverpflichtungen sowie für jede Verletzung dieser Verpflichtungen durch Autorisierte Empfänger. Die Parteien sind sich einig, dass ein finanzieller Schadenersatz allein zum Schutz der offenlegenden Partei bei einer tatsächlichen oder drohenden Verletzung dieser Vertraulichkeitsverpflichtungen unter Umständen nicht ausreicht. Die offenlegende Partei ist daher berechtigt, zusätzlich zu allen ihr nach Gesetz oder Vertrag zustehenden Rechtsbehelfen gerichtlichen Rechtsschutz zu beantragen, insbesondere in Form vorsorglicher oder endgültiger Unterlassungs- oder Erfüllungsanordnungen, ohne den Eintritt eines tatsächlichen Schadens nachweisen zu müssen.
Die Haftung nach dieser Ziffer unterliegt den im Vertrag vereinbarten Haftungsbeschränkungen und bildet Bestandteil der darin geregelten gesamthaften Haftungsbegrenzung. Diese Bestimmungen ersetzen sämtliche zwischen den Parteien vor Abschluss des Vertrags abgeschlossenen Vertraulichkeitsvereinbarungen. Die in dieser Ziffer geregelten Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten nach Beendigung des Vertrags fort, solange ein berechtigtes Interesse an ihrer Aufrechterhaltung besteht, in der Regel jedoch für mindestens drei (3) Jahre nach Beendigung des Vertrags.
19. Sanktionen und Exportkontrolle
Bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag hält jede Partei die auf sie anwendbaren Sanktions- und Exportkontrollvorschriften ein („Exportkontrollvorschriften“). Jede Partei sichert zu und gewährleistet, dass weder sie selbst noch ihre Verbundenen Unternehmen, ihr Personal oder Personen bzw. Unternehmen, die sie unmittelbar oder mittelbar kontrollieren oder mit mindestens fünfundzwanzig Prozent (25 %) der Stimmrechte oder Kapitalanteile an ihr beteiligt sind, während der Vertragslaufzeit Sanktionen der Vereinten Nationen, einer Behörde der Schweiz, der Europäischen Union, des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten oder eines Landes unterliegen, in dem die betreffende Partei geschäftlich tätig ist oder über operative Einheiten verfügt („Sanktionsgebiete“).
Der Kunde wird weder selbst noch durch seine Nutzer (i) den Zugriff auf die Frontify-Dienste Personen oder Unternehmen ermöglichen, die nach den anwendbaren Exportkontrollvorschriften von deren Nutzung ausgeschlossen sind, oder die Frontify-Dienste an solche Personen oder Unternehmen exportieren, re-exportieren, übertragen oder anderweitig zugänglich machen; oder (ii) Kundendaten unter Verstoss gegen Exportkontrollvorschriften oder innerhalb von Sanktionsgebieten auf die Frontify-Plattform hochladen, speichern, bearbeiten oder übermitteln. Der Kunde stellt sicher, dass auch seine Nutzer die Bestimmungen dieser Ziffer einhalten.
Frontify ist berechtigt, den Zugang zur Frontify-Plattform mit sofortiger Wirkung zu sistieren, soweit dies zur Einhaltung der Exportkontrollvorschriften erforderlich ist oder der Kunde gegen diese Ziffer verstösst. Soweit gesetzlich zulässig, sind Ansprüche des Kunden auf Entschädigung oder Schadensersatz aufgrund einer nach dieser Ziffer erfolgten Sistierung ausgeschlossen.
20. Bekämpfung von Bestechung und Korruption
Jede Partei sichert zu und verpflichtet sich, dass weder sie selbst noch ihr Personal oder das Personal ihrer Verbundenen Unternehmen im Zusammenhang mit diesem Vertrag unzulässige geldwerte oder sonstige Vorteile angeboten, versprochen, gewährt, genehmigt, gefordert oder angenommen haben oder dies künftig tun werden. Zur Klarstellung können im Zusammenhang mit diesem Vertrag angemessene und übliche Geschenke oder Einladungen gewährt oder angenommen werden, sofern diese den anwendbaren Gesetzen und Vorschriften sowie den – soweit im Voraus mitgeteilt – internen Richtlinien der empfangenden Partei über Geschenke entsprechen. Die Antikorruptions- und Geschenkerichtlinie von Frontify ist hier abrufbar.
Jede Partei hält sämtliche anwendbaren Vorschriften zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption ein. Keine Partei darf Bestechungsgelder oder sonstige unzulässige Vorteile anbieten, versprechen, gewähren, fordern oder annehmen oder sich an sonstigen korrupten Handlungen beteiligen, insbesondere an Erpressung, Betrug, kollusivem Verhalten oder unzulässigen Beschleunigungszahlungen.
21. Schlussbestimmungen
21.1. Verrechnung und Abtretung von Rechten und Pflichten
Die Verrechnung von Forderungen einer Partei mit Gegenforderungen der anderen Partei bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, Gebührenzahlungen durch Verrechnung oder Abzug zu kürzen.
Keine Partei ist berechtigt, diesen Vertrag oder daraus entstehende Rechte oder Pflichten ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei ganz oder teilweise an Dritte abzutreten oder zu übertragen.
Ungeachtet dessen ist jede Partei berechtigt, diesen Vertrag nach vorheriger schriftlicher Mitteilung an die andere Partei im Zusammenhang mit einer Fusion, einer Übernahme, einer Umstrukturierung oder der Veräusserung ihres gesamten oder wesentlichen Teils ihres Vermögens auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen, sofern dieser sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertrag übernimmt. Frontify ist zudem berechtigt, Forderungen aus diesem Vertrag zum Zweck des Inkassos oder der Rechtsdurchsetzung an Dritte abzutreten. Jede Abtretung oder Übertragung, die gegen diese Bestimmung verstösst, ist nichtig.
21.2. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz von Frontify in St.Gallen, Schweiz.
21.3. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam oder unvollständig sein oder sich ihre Erfüllung als unmöglich erweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine zulässige und wirksame Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
21.4. Änderungen dieser AGB
Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass Frontify diese AGB von Zeit zu Zeit ändern kann. Frontify wird den Kunden über solche Änderungen innerhalb angemessener Frist vor deren Inkrafttreten informieren. Der Kunde ist berechtigt, einer Änderung innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Zugang der Mitteilung schriftlich zu widersprechen. Erfolgt ein fristgerechter Widerspruch, gilt zwischen den Parteien weiterhin die zuletzt vereinbarte Fassung der AGB. Erfolgt kein Widerspruch, ersetzt die geänderte Fassung die bisherige Fassung und wird mit Beginn der nächsten Verlängerungslaufzeit für die Parteien verbindlich.
21.5. Sonstige Bestimmungen
Der Vertrag, seine Anlagen, alle Änderungen und Ergänzungen sowie alle Neben- und Folgevereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
Sämtliche Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Vertrag sind per E-Mail oder schriftlich an die im Vertrag bezeichneten Adressen zu übermitteln.
Die Parteien vereinbaren, dass auf elektronischem Weg geleistete Unterschriften (einschliesslich eingescannter und per E-Mail übermittelter Unterschriften sowie Unterschriften über einen elektronischen Signaturdienst) Originalunterschriften gleichgestellt sind.
Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner. Durch den Vertrag wird weder ein Auftrags-, Gesellschafts-, Joint-Venture- oder Arbeitsverhältnis begründet noch ist eine Partei berechtigt, die andere Partei in irgendeiner Weise rechtlich zu verpflichten oder zu vertreten.
22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis zwischen Frontify und dem Kunden, untersteht ausschliesslich dem materiellen Recht der Schweiz unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen sowie sämtlicher nationaler oder internationaler Übereinkommen, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder eines Streitfalls anwendbar wären, insbesondere des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und des Haager Kaufrechts.
Im Falle von Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen Frontify und dem Kunden, einschliesslich des Vertrags, bemühen sich die Parteien nach Treu und Glauben um eine gütliche Beilegung. Zu diesem Zweck führen sie mindestens eine Verhandlung zwischen Vertretern der oberen Führungsebene durch. Kann trotz dieser Bemühungen keine gütliche Einigung erzielt werden, sind für sämtliche Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen Frontify und dem Kunden, einschliesslich dessen Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Beendigung, ausschliesslich die ordentlichen Gerichte in St. Gallen, Schweiz, zuständig.
